Lizenzbedingungen
BITTE LESEN SIE ZUNÄCHST DIE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES „VISION REPORT VIEWER“ DURCH. NACHDEM SIE ZUGESTIMMT HABEN, GELANGEN SIE ZUM DOWNLOAD.
VisionReport Viewer
Überlassungs- und Nutzungsbedingungen
(Stand: 27.01.2010)
der iPEK International GmbH, See, Gewerbepark 22, D-87477 Sulzberg (nachfolgend: iPEK) gegenüber dem Kunden
§ 1 Gegenstand
(1) Gegenstand dieser Lizenzbedingungen ist die dauerhafte und unentgeltliche Überlassung an dem Computerprogramm VisionReport Viewer des Herstellers iPEK International GmbH einschließlich Dokumentation (im Folgenden: „die Software“) sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software. Der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand.
(2) Die Dokumentation zur Software umfasst eine Installationsanleitung und eine Bedienungsanleitung.
(3) Die Software umfasst folgende Funktionen:
- Anzeige aller in einem Inspektionsprojekt vorhandenen Haltungen sowie deren Ereignisse,
- Anzeige der einem Inspektionsprojekt zugehörigen Bild- und Videodateien,
- Erstellung von Protokollen im pdf-Format aus den Daten eines Inspektionsprojekts.
(4) Diese Lizenzbedingungen gelten entsprechend für die Überlassung von neuen Programmversionen und Ergänzungen (z.B. Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, Ergänzungen zur Dokumentation).
§ 2 Übergabe und Installation
(1) Die Überlassung der Software erfolgt durch Datenfernübertragung (Download) im Downloadbereich, zu dem der Kunde nach Zustimmung zu diesen Lizenzbedingungen weitergeleitet wird.
(2) Die Installation der Software erfolgt durch den Kunden.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) iPEK räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassene Software auf Dauer zur Visualisierung von Daten aus einem Inspektionsprojekt und zur Erstellung von entsprechenden Protokollen nutzen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Regelungen binden die Parteien auch schuldrechtlich.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Software zu vervielfältigen, soweit dies für den vorgenannten Zweck notwendig ist. Sicherungskopien dürfen im notwendigen Umfang angefertigt werden. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk zu versehen.
(3) Darüber hinaus dürfen Schutzmechanismen des Programms gegen unberechtigte Nutzung, Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale nicht entfernt, umgangen oder verändert werden, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
(4) Der Kunde darf die herunter geladene Software unter Aufgabe der eigenen Nutzung an Dritte weitergeben. Der Kunde ist berechtigt, die Software zu diesem Zweck auf einen Datenträger zu kopieren.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten.
§ 4 Gewährleistung
(1) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität von Software richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen.
(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
(3) Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsrechte des Kunden sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder von Seiten ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet iPEK nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von iPEK auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) iPEK haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der Software vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
(4) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet iPEK nicht, wenn der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung von iPEK ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von iPEK.
§ 6 Fremdsoftware, Open Source Software
Die überlassene Software kann Bestandteile von Fremdsoftware und/oder von Open Source Software enthalten, für die gesonderte Lizenzbedingungen gelten.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind sich für den Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, einig darüber, dass die wirksame Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von iPEK. iPEK ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
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Im VisionReport Viewer enthaltene Fremdsoftware/Open Source Software:
- Microsoft Corporation
- LGPL Version 2.1 (http://www.gnu.org/licenses)